Sachverständige

Sachverständige

unter der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft

Sachverständige in Deutschland

Öffentlich bestellte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft, beispielsweise der Industrie- und Handelskammern.

Die fachliche Bestellungsvoraussetzungen stehen im Internet aktuell unter www.ifsforum.de zur Verfügung. Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von höchster Qualität.

Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind. Die Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und anderer Sachverständigenaufgaben wie Beratung, Überwachung, Überprüfung sowie schiedsgutachterliche und schiedsgerichtliche Tätigkeiten.

Derzeit gibt es in Deutschland etwa 8.200 von den Industrie- und Handelskammern sowie einigen anderen Bestellungskörperschaften öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.